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   OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20   

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https://dejure.org/2020,36433
OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20 (https://dejure.org/2020,36433)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.11.2020 - 2 B 220/20 (https://dejure.org/2020,36433)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. November 2020 - 2 B 220/20 (https://dejure.org/2020,36433)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers sind die Vorschriften über die Zuständigkeit des Senators für Inneres als Ausländerbehörde des Landes Bremen (§ 1 Nr. 1, § 3 Abs. 4 der Verordnung des Senats der Freien Hansestadt Bremen über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem Aufenthaltsgesetz - BremAufenthZVO) mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 22 - 42).

    Der Senator für Inneres musste auch kein Ermessen im Hinblick darauf ausüben, dass er seine Zuständigkeit wahrnimmt, anstatt die Angelegenheit der parallel ebenfalls zuständigen kommunalen Ausländerbehörde zu überlassen (vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 72 - 74).

    Über die Vereinbarkeit der Zuständigkeit des Senators für Inneres als Landesausländerbehörde mit höherrangigem Recht und über die Anforderungen an eine Ausübung dieser Zuständigkeit war zu diesem Zeitpunkt vom Senat noch nicht abschließend entschieden worden; es war damals eine wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragen zugelassene Berufung (OVG Bremen - 2 LC 166/20) anhängig.

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20
    a) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung von Aussetzungsentscheidungen der Strafvollstreckungskammern bei der Gefahrenprognose im Rahmen von Ausweisungen (vgl. Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 21 - 24), auf die sich die Beschwerde beruft, ist vorliegend nicht unmittelbar einschlägig.

    Da der Beschluss über die Aussetzung des Strafrestes keinen Hinweis darauf enthält, dass die Strafvollstreckungskammer diese Tatsachen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, entscheidet der Senat vorliegend auf einer "breiteren Tatsachengrundlage", so dass selbst wenn es um eine Ausweisung ginge ein Abweichen gerechtfertigt wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 24).

  • EuGH, 16.01.2014 - C-378/12

    Zeiträume der Strafhaft können weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels

    Auszug aus OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20
    Die Verbüßung von Freiheitsstrafen spricht dafür, dass der Betroffene die Werte der Gesellschaft des Aufnahmestaats nicht achtet (vgl. EuGH, Urt. v. 16.01.2014 - C-378/12, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20
    Vielmehr genügt das ernsthafte Drohen neuer schwerwiegender Straftaten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2000 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142).
  • BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19

    Fehlende gewichtende Gesamtbewertung der Lebensumstände einer "faktischen

    Auszug aus OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20
    Hierfür kommt es einerseits auf die Integration in Deutschland, andererseits auf die Möglichkeit zur Integration im Staat der Staatsangehörigkeit an (BVerfG, Beschl. v. 29.01.2020 - 2 BvR 690/19, juris Rn. 20).
  • EGMR, 03.10.2014 - 12738/10

    JEUNESSE c. PAYS-BAS

    Auszug aus OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20
    Denn für einen sich längere Zeit rechtswidrig im Gaststaat aufhaltenden Ausländer (wie den bestandskräftig ausgewiesenen Antragsteller) kann aus dem Schutz des Privatlebens nach Art. 8 EMRK ein Anspruch auf eine Legalisierung bzw. Duldung seines Aufenthalts folgen (vgl. z. B. EGMR , Urt. v. 03.10.2014 - 12738/10, Jeunesse ./. NL, Ziff. 105, https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-147178"]}).
  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Auszug aus OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20
    Vielmehr genügt das ernsthafte Drohen neuer schwerwiegender Straftaten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2000 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142).
  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20
    Auch der aufenthaltsrechtliche Status, den der Ausländer bislang besessen hat, kann ein Kriterium sein, das für die Ermittlung des Ausmaßes der Verwurzelung von Relevanz ist (st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18, juris Rn. 21 mwN).
  • OVG Bremen, 27.10.2020 - 2 B 105/20
    Auszug aus OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20
    Der Respekt vor fremdem Eigentum ist essentiell für die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft und den öffentlichen Frieden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 27).
  • OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19
    Auszug aus OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20
    Vielmehr genügt das ernsthafte Drohen neuer schwerwiegender Straftaten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2000 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142).
  • OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020

    Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten

    Aus dem Umstand, dass die Strafvollstreckungskammer die Vollstreckung des Maßregelvollzugs gem. § 67d Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt hat, ergibt sich kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60a AufenthG (vgl. ebenso OVG Bremen, B.v. 16.11.2020 - 2 B 220/20 - juris Rn. 30).
  • OVG Bremen, 06.09.2021 - 2 B 358/20

    Rechtsschutz eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen gegen

    Es bedarf mithin einer Gesamtabwägung, bei der eventuell begangene oder drohende Straftaten nur ein Aspekt sind (OVG Bremen, Beschl. v. 16.11.2020 - 2 B 220/20, juris Rn. 33).
  • VG Hamburg, 29.08.2023 - 19 E 3492/23

    Erfolgloser Eilantrag eines malischen Staatsangehörigen auf vorläufige Sicherung

    Die Ausreise des Antragstellers und die damit verbundene räumliche Trennung von seinem Sohn wäre daher - bei einer der Prüfung von inlandsbezogenen Abschiebungsverboten - nicht als aus Rechtsgründen i.S.v. § 60a Abs. 2 AufenthG unmöglich anzusehen (vgl. insgesamt: BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006, 2 BvR 1935/05, juris Rn. 16 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 2.3.2021, 2 B 328/20, juris Rn. 46; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.11.2020, 11 S 3717/20, juris Rn. 20 ff., 33; OVG Bremen, Beschl. v. 16.11.2020, 2 B 220/20, juris Rn. 32, 43;OVG Hamburg, Beschl. v. 9. April 2021, 6 Bs 78/21, n.v.).
  • OVG Saarland, 19.07.2022 - 2 B 144/22

    (Abschiebung nach Bestandskraft einer Ausweisung und Art. 8 MRK; faktischer

    [Vgl. etwa OVG Bremen, Beschluss vom 16.11.2020 - 2 B 220/20 -, juris] Zur Herleitung eines Aufenthaltsrechts aus Art. 8 EMRK ist ein durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiertes Privatleben erforderlich, das nur noch im Bundesgebiet geführt werden kann.
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